Rezertifizierung

Ihren Mitgliedern bietet die DAAO ab Erreichen des Zertifikats Grundlagen Ärztlicher Osteopathie die Listung auf der vereinseigenen Therapeutenliste an.

Voraussetzung für die fortgesetzte Listung ist die regelmäßige Rezertifizierung nach folgenden Kriterien:

Es müssen innerhalb der letzten 3 Jahre 60 Unterrichtseinheiten (= 2 dreitägige DAAO-Kurse á  30 UE) mit osteopathischem Inhalt nachgewiesen werden. 

Für die Rezertifizierung anerkannt werden alle Kurse aus unserem eigenen Kursprogramm sowie die Kurse anderer BDOÄ-Gesellschaften, wenn sie unter ärztlicher Kursleistung stehen. Es können auch Kurse anderer Anbieter anerkannt werden, sofern sie unter ärztlicher Kursleitung stehen und erfolgreich Fortbildungspunkte bei der zuständigen Landesärztekammer beantragt wurden. Wesentliche Kursinhalte müssen die theoretische und praktische Vermittlung osteopathischer Medizin sein. Um die Anerkennung eines derartigen Kurses sicherzustellen empfehlen wir die Prüfung auf Anerkennbarkeit über unser Sekretariat vor Kursbuchung.