Für Patienten

Wir möchten Ihnen auf den folgenen Seiten gerne Wissenswertes rund um Osteopathie mitteilen. Wenn Sie auf der Suche nach einem Osteopathen sind, schauen Sie doch direkt auf unserer Therapeutenliste, welches unserer Mitglieder in Ihrer Nähe praktiziert.

Was ist Osteopathie?

Viele Krankheiten sind Ausdruck eines gestörten Zusammenspiels der verschiedenen Systeme und Organe des Körpers. Bei einer Osteopathiebehandlung wird deshalb nicht ein einzelnes Symptom therapiert. Ziel ist es vielmehr, in ganzheitlicher Art und Weise die Funktionsstörungen und Blockaden zu beseitigen, die eine Krankheit begünstigen, sie herbeigeführt haben oder fortdauern lassen. Dem Körper wird geholfen, seine Gesundheit selbst wiederzuerlangen.

Osteopathie ist ein Diagnose- und Therapiekonzept, bei dem der Behandler lediglich seine Hände gebraucht. Es ist also ein manualmedizinisches Verfahren. Die Osteopathie kann als alleinige Therapie oder auch als Ergänzung zu schulmedizinischen oder auch naturheilkundlichen Therapien durchgeführt werden.

Osteopathische Medizin kommt unter anderem auf folgende Gebieten zur Anwendung:

  • Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • funktionelle Erkrankungen innerer Organe
  • Erkrankungen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich
  • funktionelle Erkrankungen im urogenitalen Bereich
  • in der Kinderheilkunde
  • bei neurologischen Erkrankungen
  • in der Dermatologie
  • in der Zahnheilkunde

Auf der BDOÄ-Homepage finden Sie weiter Informationen zu den Behandlungstechniken. Auch der YouTube Kanal des BDOÄ hält informative Videos für Sie bereit.
Schauen Sie einmal hinein! YouTube BDOÄ.

Kostenübernahme

Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für osteopathisch-manualtherapeutische Behandlungen auf der Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Mit der neuen GOÄ (ab 2021) werden nach derzeitiger Planung osteopathische Ziffern abrechenbar sein, bis dahin läuft die Abrechnung nach allgemeinen ärztlichen, manualmedizinischen und analogen Ziffern.

Auf der BDOÄ Homepage finden Sie eine Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen, die nach jetzigem Kenntnisstand als Satzungsleistung anteilig osteopathischen Behandlungen erstatten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über die Voraussetzung, die Höhe des Leistungsumfanges und die Abrechnungsmodalität